Seite_2 - WIR SIND TIDDISCHE

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Um 825 (?) — Ist Tiddische nach dem Marschalk Tiadde benannt?
 
Aus den ältesten Corveyer Traditionen, die Honselmann zwischen 822 und 826 (?) datiert, ist die Nr. 30 für uns von großem Belang, weil sie höchstwahrscheinlich den Mann bezeichnet, nach dem das Dorf Tiddische benannt worden ist. Sie lautet:
 
Noticia de traditione, quarrt Tiadde marscalcus in pago Darlingo in villis nuncupantibus Odenhus et Dallengebudli et Bodo [fecit] ea tamen ratione, ut quamdiu vixerit, ipse possideat, quod si filios habuerit, irrita erit traditio, sin autem, firma permaneat, et post obitum marscalci II villas supradictas Dallengebudli et Bock ad monasterium habitatores loci recipiant, terciam vero que vocatur Odenhus uxor eius usque ad obitum suum possideat, post cuius obitum ad monasterium reuertatur hereditas; et sunt ibi manentes homines tam liti quam serui XVIII.
 
Testes: Hun, Oto, Teodi, Isi, Adalheri, Ricbold, Maynulf, Aldulf, Meynheri, Hunold, Oddo, Ido, Suitger, Waldric, Wihric, Teto, Eilbert, Sirio, Folcher, Tiadheri, Rotheri, Addric, Eio, Amalric, Beuo, numero XXIIIIor. —
 
 
Kunde von der Land-Übergabe, die Tiadde, Marschalk im Gau Darlingo, in den Dörfern machte, die sich Odenhus und Dallengebudli und Bodo nennen, jedoch mit der Maßgabe, daß, solange er lebe, er sie selber besitze, wenn vollends er Söhne haben wird, die Übergabe ungültig sein wird, wenn aber nicht, sie fest bestehen bleibe, und nach dem Tode des Marschalks die Bewohner des Ortes die 2 obengenannten Dörfer Dallengebudli und Bodo zum Kloster hinnehmen mögen, das dritte aber, das Odenhus genannt wird, die Gemahlin desselben bis zu ihrem Tode besitze, nach deren Tode es als Erbschaft an das Kloster übergehen möge; und es sind die dort wohnenden Leute, sowohl Liten (Hörige) als auch Sklaven (Wenden), 18. Zeugen: (Namen wie oben), 24 an der Zahl. — (Aber 25 sind aufgeführt.)
 
 
Dieser Marschalk Tiadde, der eine so gewichtige Rechtshandlung vor 25 sicherlich hochrangigen Zeugen vornahm, war ein hoher Beamter, Adeliger oder Ministeriale. Sein Titel, der das mhd. Wort marc Streitroß enthält, bedeutet, daß er der Befehlshaber der waffenfähigen Mannschaft eines Hofes oder einer Burg war; im späteren Deutschen Orden war der Marschalk der nächste Beamte nach dem Großkomtur.
 
 
Tiadde saß also im Darlingo, dem karolingischen Gau, dessen Ost-West-Achse der Allerlauf etwa zwischen Oebisfelde und Bokel (Neubokel westlich Gifhorn) war, der nach Norden bis über Wittingen hinaus und nach Süden bis etwa Harzburg reichte und dessen Westgrenze die Oker bis etwa Hillerse abwärts bildete. In dem so bestimmbaren Raum müssen wir die genannten drei Dörfer suchen.
 
Völlig sicher ist Bodo (1246 villam Bokle) zu orten als das heutige Neubokel, etwa 4 km westlich Gifhorn am Nordufer der Aller.
 
 
Wo liegt Odenhus? Wir meinen, es in Ahnsen, etwa 2 km nordwestlich von Meinersen, zu finden, und zwar, weil dieser Name auf Odenhusen zurückzuführen ist; denn platt-deutsch wird das A offen und halb wie 0- ausgesprochen. Das Dehnungs-h hat keine Bedeutung. Somit hätte der Marschalk Tiadde auch etwas über die Westgrenze des Darlingos hinaus ein Dorf besessen, wie damals Adelsbesitz nicht durch Gaugrenzen behindert wurde, da Streubesitz üblich war.
 
Wo liegt Dallengebudli? Wir vermuten es im heutigen Dannenbüttel, das etwa ebenso weit alleraufwärts von Bokel, also östlich, wie Ahnsen von diesem westlich entfernt ist. Der zweite Teil des Ortsnamens, -gebudli, ist gleich dem heutigen -büttel; der erste Teil, Dallen-, wurde im 9. Jahr-hundert mit gutturalem -//- gesprochen, so daß diese Lau-tung mühelos in nasales -nn- übergehen konnte, wie Liquide und Nasale ja einander oft ersetzen.
 
 
Daß Tiadde sowohl Liten (sächsische Hörige) als auch Skla-ven (wendische Eigenleute, die rechtlos waren) besaß, verweist ganz klar auf den sächsischwendischen Grenzbereich (im Raume Gifhorn).
 
 
Indem nun der hohe Verwaltungsbeamte so eng mit dem Kloster Corvey verbunden war, daß er ihm bedeutende Besitztümer vermachte, wird bewiesen, wie Christianisierung und Germanisierung des Landes unter der noch jungen Frankenherrschaft zusammengingen.

 
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